Protest gegen die am Freitag, den 11. Juli 2025 geplante Wahl von Frau Prof. Frauke Brosius-Gersdorf zur Richterin am Bundesverfassungsgericht

Am Freitag, den 11. Juli 2025 soll im Plenum des Deutschen Bundestages die Professorin Frau Frauke Brosius-Gersdorf zur Nachfolgerin von Frau Doris König beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gewählt werden. Sie wurde von der SPD zusammen mit Frau Prof. Ann-Kathrin Kaufhold zur Wahl vorgeschlagen und am Montagabend durch den Wahlausschuss bereits nominiert.

Für ihre Wahl ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Union, SPD und Grüne verfügen gemeinsam nicht über diese Mehrheit. Sie sind daher auf die Unterstützung mindestens einer weiteren Fraktion angewiesen, entweder der Fraktion der Linken oder der Fraktion der AfD. Da die Zustimmung der Linken bisher ungewiss ist und die AfD die nominierten SPD-Kandidatinnen ablehnt, bleibt das Ergebnis der Wahl unvorhersehbar aber nicht hoffnungslos.

Frau Prof. Frauke Brosius-Gersdorf arbeitet seit dem Wintersemester 2021/22 aktuell als Nachfolgerin von Hartmut Bauer auf der W3-Professur für Öffentliches Recht, insbesondere Verfassungsrecht in Potsdam. Zuvor arbeitete sie u.a. an der Universität Hannover, wo sie bis 2021 den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Sozialrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht und Verwaltungswissenschaft innehatte. Sie besitzt den Titel Master of Laws, den sie an der University of Edinburgh erwarb.

Würde Frau Prof. Frauke Brosius-Gersdorf zur Richterin beim Bundesverfassungsgericht gewählt werden, wäre dies für unsere Gesellschaft und insbesondere für alle Kinder, die im Leib ihrer Mutter heranwachsen, eine Katastrophe. Sie vertritt die Auffassung, dass für ungeborene Kinder ein abgestuftes Lebensrecht gelte und das Selbstbestimmungsrecht der Mutter in den ersten Monaten der Schwangerschaft höher zu bewerten ist, als das Recht auf Leben des ungeborenen Kindes. Allen Erstes besitzt nach ihrer Meinung das ungeborene Kind erst nach seiner Geburt die Menschenwürde. Dies bedeutet zu Ende gedacht: Erlaubte Spätabtreibungen bis zur Geburt, freie Embryonenforschung und Embryonenverbrauch ohne Einschränkungen.

Frauke Brosius-Gersdorf: „Die Annahme, dass die Menschenwürde überall gelte, wo menschliches Leben existiert, ist ein biologistisch-naturalistischer Fehlschluss. Menschenwürde und Lebensschutz sind rechtlich entkoppelt.“

Die Vorsitzende der Christdemokraten für das Leben, Frau Susanne Wenzel, kommentiert die Äusserungen von Frauke Brosius-Gersdorf folgendermaßen: „Wer den Beginn der Menschenwürde erst auf die Geburt legt, macht sie abhängig von einem äußeren Ereignis, von willkürlichen Kriterien, die jederzeit zugeschrieben oder verändert werden können. Der Mensch aber ist vor und nach der Geburt derselbe Mensch, dieselbe einzigartige, dieselbe Person. Und genauso gibt es auch keine Abstufung seiner Würde. Die Würde des Menschen beginnt mit seinem Menschsein – im Moment der Zeugung – und sie endet nicht mit dem Tod. Nur so bleibt sie wirklich unantastbar.“

So wollen wir in Berlin mit einer Demonstration am Freitag, den 11.07.2025 ab 9 Uhr vor dem Paul Löbe Haus, Nähe des Reichstages, auf die abstrusen und lebensfeindlichen Positionen von Frau Prof. Frauke Brosius-Gersdorf aufmerksam machen und die wahlberechtigten Abgeordneten dazu animieren, von der Wahl dieser Professorin abzusehen. Frau Brosius-Gersdorf ist die denkbar schlechteste Kandidatin für das Amt einer Richterin beim Bundesverfassungsgericht.

Daher unser Aufruf: Kommt alle am Freitag nach Berlin um für das Lebensrecht aller Menschen die Stimme zu erheben.

Zur besseren Planung bitten wir euch um Anmeldung auf folgender Webseite: https://www.alfa-ev.de/ Dort findet ihr auch noch weitere Infos zur Demo.

Bitte schreibt auch Briefe an eure Bundestagsabgeordneten. Ihr erreicht sie per Mail nach folgendem Schema: Vorname.Name@bundestag.de

Wir sehen uns in Berlin! Bitte bringt auch alle eure Freunde und Bekannten mit! Für das Lebensrecht aller Menschen!

Fotonachweis:

Titelfoto von Fr. Brosius-Gersdorf: Screenshot von YouTube