„Pille danach“: Apotheker gibt Approbation zurück

Der Berliner Apotheker Andreas Kersten hat jetzt aus Gewissensgründen seine Approbation zurück gegeben. Anfang Mai habe Kersten „die Apothekerkammer gebeten, seine 1984 erteilte Approbation als Apotheker zurückzunehmen“. Seine Apotheke in Berlin-Neukölln hatte er bereits 2018 geschlossen.

Die Apothekerkammer war gegen Kersten vorgegangen, weil er aus Gewissensgründen die „Pille danach“ in seiner Apotheke nicht verkauft hat und dies mit der frühabtreibenden Wirkung der „Pille danach“ begründete. Die rezeptfrei erhältliche „Pille danach“ wird als sogenanntes „Notfallverhütungsmittel“ eingestuft, dessen Hauptwirkung den Eisprung verhindert. Bei bereits erfolgtem Eisprung entfaltet es jedoch eine frühabtreibende Wirkung und hindert die befruchtete Eizelle daran, sich erfolgreich in die Gebärmutter einzunisten.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg befand nun in einem Urteil, dass die „Pille danach“ ein zugelassenes Arzneimittel sei, für das Pharmazeuten kein „Prüfrecht“ besäßen. Die individuelle Gewissensfreiheit sei dem Versorgungsauftrag untergeordnet. Ein Apotheker, der die Abgabe bestimmter Präparate nicht mit seinem Gewissen vereinbaren könne, müsse seinen Beruf aufgeben.

Dr. Felix Böllmann, Leiter der europäischen Rechtsabteilung von ADF International, bezeichnete die Urteilsbegründung wörtlich als „skandalös“. Apotheker müssten sich zukünftig zwischen ihrem Gewissen und ihrem Beruf entscheiden. Dies widerspreche inhaltlich der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Auch wir von Pro-Life-Berlin können das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg nicht nachvollziehen, da die frühabtreibende Wirkung der „Pille danach“ bei erfolgtem Eisprung für das Gericht scheinbar keine wesentliche Rolle gespielt hat.

Andreas Kersten sagte abschließend nach dem Urteil: „Es ist bedauernswert, dass Apothekern das Recht auf Gewissensfreiheit abgesprochen wird, wenn sie eine lebensachtende Haltung einnehmen. Die sogenannte ‚Pille danach‘ zu verkaufen, kann ich mit meinem Gewissen nicht vereinbaren, weil sie möglicherweise ein Menschenleben beenden könnte. Daher sehe ich mich gezwungen, meine Approbation als Apotheker aufzugeben.“