Große Erleichterung: Frau Prof. Frauke Brosius-Gersdorf verzichtet auf die Kandidatur als Verfassungsrichterin

Die von der SPD nominierte Juristin Frau Prof. Frauke Brosius-Gersdorf hat heute ihren Verzicht auf ihre Kandidatur als Verfassungsrichterin erklärt. Dies teilte die 54-Jährige über ihre Bonner Anwaltskanzlei mit. Wir dokumentieren nachfolgend ihre Presseerklärung, die sie heute über ihre Anwälte verbreiten ließ.

Presseerklärung von Frau Prof. Frauke Brosius-Gersdorf

„1. Nach reiflicher Überlegung stehe ich für die Wahl als Richterin des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr zur Verfügung. Mir wurde aus der CDU/CSU-Fraktion – öffentlich und nicht-öffentlich – in den letzten Wochen und Tagen sehr deutlich signalisiert, dass meine Wahl ausgeschlossen ist. Teile der CDU/CSU-Fraktion lehnen meine Wahl kategorisch ab.

Zudem droht ein Aufschnüren des „Gesamtpakets“ für die Richterwahl, was die beiden anderen Kandidaten für das Bundesverfassungsgericht gefährdet, die ich schützen möchte. Auch muss verhindert werden, dass sich der Koalitionsstreit wegen der Richterwahl zuspitzt und eine Entwicklung in Gang gesetzt wird, deren Auswirkungen auf die Demokratie nicht absehbar sind.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat bis zuletzt an mir festgehalten. Sie stand uneingeschränkt vor und hinter mir. Für sie ist es eine Prinzipienfrage, dem Druck unsachlicher und diffamierender Kampagnen nicht nachzugeben. Großen Zuspruch und Rückendeckung habe ich auch von der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie von der Bundestagsfraktion Die Linke erhalten.

2. Nach dem TV-Gespräch mit Markus Lanz hat sich die Berichterstattung in den Medien deutlich versachlicht und wurde sie ganz überwiegend inhaltlich geführt. Der CDU/CSU-Fraktion ist es dagegen nicht gelungen, sich mit meinen Themen und Thesen inhaltlich auseinanderzusetzen. Eine Einladung in eine Fraktionssitzung hat sie bis zuletzt nicht ausgesprochen. Stattdessen wurde mir vorgehalten, dass ich im Zusammenhang mit dem Schwangerschaftsabbruch folgenden Satz geschrieben habe: „Es gibt gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt.“

Abgesehen davon, dass dieser Satz Ausdruck wissenschaftlicher Freiheit ist, die durch meine Nichtwahl sanktioniert wird, wurde die Begründung für diesen Satz nicht zur Kenntnis genommen. Nochmals zum Dilemma: Da die Menschenwürdegarantie nach herrschender Meinung nicht abwägungsfähig ist, wären bei Geltung der Menschenwürdegarantie für den Embryo ab Nidation Konflikte mit den Grundrechten der Schwangeren nicht lösbar.

Ein Schwangerschaftsabbruch wäre dann unter keinen Umständen rechtmäßig, auch nicht bei Gefährdung des Lebens der Frau. Es ist aber bestehende Rechtslage, dass ein Abbruch bei medizinischer (§ 218a Abs. 2 StGB) und kriminologischer (§ 218a Abs. 3 StGB) Indikation legal ist. Die verfassungsrechtliche Lösung kann denklogisch nur sein, dass entweder die Menschenwürde abwägungsfähig ist oder für das ungeborene Leben nicht gilt.

3. Die ablehnende Haltung von Teilen der CDU/CSU-Fraktion wegen meiner Position zum Schwangerschaftsabbruch steht im Widerspruch zum Koalitionsvertrag. Es ist paradox, jemanden wegen einer Position abzulehnen, die man selbst vertritt. Da der Koalitionsvertrag von Kostenübernahme „durch die gesetzliche Krankenversicherung“ spricht, bezieht sich die vereinbarte Erweiterung der Kostenübernahme nicht auf eine Verbesserung der finanziellen Unterstützung durch die Länder für sozial bedürftige Frauen.

Eine Erweiterung der Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung setzt aber voraus, dass der Schwangerschaftsabbruch in der Frühphase der Schwangerschaft rechtmäßig, d.h. legal ist. Der Koalitionsvertrag geht also selbst von einer Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in den ersten Wochen der Schwangerschaft aus.

4. Medien, insbesondere Leitmedien, sind Eckpfeiler unserer demokratischen Ordnung. Zum professionellen Journalismus gehören sachlich fundierte, auch in zugespitzter Form geführte Kampagnen; Desinformation und Diffamierung hingegen nicht. Erstaunlich ist, dass im Politik-Teil (nicht: im Feuilleton) eines Qualitäts- und Leitmediums einzelne Journalisten (nicht: Journalistinnen) zunächst „Speerspitze“ eines ehrabschneidenden Journalismus waren.

So wurde im Blatt das Narrativ einer „ultralinken“ „Aktivistin“ geprägt, obwohl die Verantwortlichen wissen mussten, dass hiermit ein wirklichkeitsfremdes Zerrbild gezeichnet wird. Der Kampagnencharakter manifestierte sich auch in Artikeln über meine Position zum Schwangerschaftsabbruch. Obwohl die Verantwortlichen – teilweise Juristen – wissen müssen, dass es in der Rechtswissenschaft nicht nur um Ergebnisse, sondern vor allem auch um die Argumentation und Begründung geht, haben sie – zumal teils unvollständig bzw. falsch – lediglich Ergebnisse dargelegt („Menschenwürde erst ab Geburt“), nicht hingegen die dafür genannte rechtsdogmatische Begründung und das rechtswissenschaftliche Dilemma.

Dies kann nicht dem Anspruch eines Qualitätsmediums entsprechen, das gerade in Juristenkreisen Verbreitung und Wertschätzung genießt. Die veränderte Berichterstattung im Blatt in der letzten Zeit könnte Ausdruck einer entsprechenden Selbstreflektion sein. Die Medien tragen besondere Verantwortung für das Gelingen und die Erhaltung der Demokratie.

5. Dass die diskurserweiternden und demokratiestärkenden Möglichkeiten des Internets mitunter zur Verbreitung von Fakenews und Schmähungen missbraucht werden, ist nicht neu. Neu und bedrohlich ist jedoch, dass sich in sozialen Netzwerken organisierte und zum Teil KI-generierte Desinformations- und Diffamierungskampagnen Bahn brechen zur Herzkammer unserer Demokratie, dem Parlament.

Von politisch verantwortlichen Funktionsträgern wie Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion, die für bürgerliche Werte wie Anstand, Respekt und Verantwortungsbewusstsein stehen, darf und muss man erwarten, dass Grundlage ihrer Entscheidung nicht ungeprüfte Behauptungen und Stimmungen, sondern Quellen- und Faktenanalysen sind. Die Politik muss gegenüber von bestimmten Seiten geführten Kampagnen „Resilienz“ zeigen.

6. Lässt sich die Politik auch künftig von Kampagnen treiben, droht eine nachhaltige Beschädigung des Verfahrens der Bundesverfassungsrichterwahl. Die fachliche Kompetenz als zentrales Entscheidungskriterium darf nicht von öffentlichen Diskussionen über vermeintliche politische Richtungen oder angebliche persönliche Eigenschaften überlagert werden, zumal wenn diese ohne Tatsachenbezug erfolgen. In Zukunft sollte das Verfahren der Richterwahl mit mehr Verantwortungsbewusstsein praktiziert werden.

7. Mein Verzicht auf die Wahl als Richterin des Bundesverfassungsgerichts wird viele Menschen enttäuschen, die mir geschrieben und mich – bis zuletzt – zum Durchhalten aufgefordert haben, weil sich unsachliche und diffamierende Kampagnen nicht durchsetzen dürfen. Durchhalten macht aber nur Sinn, wenn es eine reelle Wahlchance gibt, die leider nicht mehr existiert.

8. Mein großer Dank gilt allen, die mich in den letzten Wochen nachdrücklich unterstützt haben. Die SPD-Bundestagsfraktion stand fest an meiner Seite. Das Gleiche gilt für die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen und für die Bundestagsfraktion Die Linke. Auch einzelne Vertreter der Unionsfraktion sind mir fair, sachlich und respektvoll gegenübergetreten und haben mir den Rücken gestärkt.

Sehr gefreut hat mich die Solidarität von vielen Kolleginnen und Kollegen. Besonders berührt haben mich Tausende von Mails aus allen Teilen der Gesellschaft im In- und Ausland, die mir auf sehr persönliche Weise zugesprochen und beigestanden haben. Ihnen allen sei versichert, dass ich mich weiterhin für die Werte unseres wunderbaren Grundgesetzes einsetzen werde.“

Erleichterung unter Lebensrechtlern über ihren Rückzug

Beispielhaft nun die Presseerklärung von Frau Cornelia Kaminski, Vorsitzende des Lebensrechtsvereins Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), die sich neben weiteren Lebensrechtsorganisationen zu dem Rückzug von Frau Prof. Frauke Brosius-Gersdorf geäußert hat.

Pressemitteilung vom 7. August 2025

„Mit großem Nachdruck begrüßt die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) den Rückzug von Frau Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf als Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht. Dieser Schritt war überfällig.

Die entschlossene und breite Kritik der ALfA, zahlreicher weiterer Lebensrecht-Organisationen sowie vieler Parlamentarierinnen und Parlamentarier hat entscheidend dazu beigetragen, dass die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ihre Unterstützung für die Kandidatin zurückgezogen hat. Dieses Ergebnis ist ein ermutigendes Zeichen für eine funktionierende Demokratie: Wenn die berechtigten Anliegen einer großen Zahl von Bürgern von den gewählten Vertretern ernst genommen werden, zeigt sich die Wirksamkeit demokratischer Kontrolle. Dagegen ist es bemerkenswert, dass neben der SPD auch Bündnis 90/Die Grünen sowie die Fraktion Die Linke bis zuletzt an der Kandidatur festhielten. Dies verdeutlicht, dass Frau Brosius-Gersdorf entgegen ihrer wiederholten Behauptung kaum der „demokratischen Mitte“ zuzurechnen ist.

Frau Brosius-Gersdorf bemängelt, von der CDU/CSU-Fraktion nicht zu einem Gespräch eingeladen worden zu sein. Wenn sie wahrhaft an einem sachlichen, inhaltlichen Dialog mit denjenigen interessiert gewesen wäre, die Bedenken gegen ihre Kandidatur äußern, hätte sie die Einladung der Aktion Lebensrecht für Alle vom 16. Juli zu einem Gespräch annehmen können. Bis heute warten wir auf ihre Antwort.

In ihrer Rücktrittserklärung wiederholt Brosius-Gersdorf die Argumentation, wonach der Schutz der Menschenwürde erst ab der Geburt zu greifen habe. Damit liefert sie selbst einen weiteren Beleg ihrer mangelnden Eignung für das Amt einer Verfassungsrichterin. Nach Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes ist die Menschenwürde unantastbar und keiner Abwägung zugänglich. Der Mensch besitzt diese Würde allein aufgrund seines Menschseins – sie wird ihm nicht verliehen und kann ihm unter keinen Umständen abgesprochen werden. Das Lebensrecht ist hingegen durchaus abwägungsfähig: Eine Mutter kann beispielsweise, wenn eine Gefahr für das Leben ihres Kindes nicht anders abwendbar ist, straflos einen anderen Menschen töten – und nimmt dem Getöteten dadurch nicht seine Menschenwürde. Wer – wie Brosius-Gersdorf – aus dem Umstand, dass vorgeburtliche Kindstötung unter bestimmten Bedingungen straffrei gestellt ist, den Schluss zieht, Ungeborene hätten keine Menschenwürde, belegt damit eindrucksvoll, dass er entweder die Grundlagen unseres Grundgesetzes nicht verstanden hat oder aber bewusst umdeuten will. Ein rechtswissenschaftliches Dilemma, wie es Frau Brosius-Gersdorf unterstellt, besteht hier nicht.

Es ist ein bedeutender Erfolg der Lebensrechtsbewegung in Deutschland, dass die Frage, ob die Menschenwürde in unserem Land wieder zur Disposition stehen darf, offen und intensiv diskutiert wurde. Denjenigen, die sich umfassend informiert und engagiert in die Debatte eingebracht haben, nun pauschal die Verbreitung oder den Glauben an „Fake News“ zu unterstellen, ist unbegründet und durchschaubar. Solche Vorwürfe dienen lediglich dazu, berechtigte Kritik zu diskreditieren, anstatt ihr sachlich zu begegnen.

Dass Frau Brosius-Gersdorf dieses Narrativ übernimmt und von einer „diffamierenden Kampagne“ spricht, ist ein weiteres Indiz für ihre mangelnde Eignung für das Amt.
Die ALfA dankt allen, die sich in dieser entscheidenden Frage mit Überzeugung und Verantwortungsbewusstsein eingesetzt haben. Der Rücktritt von Frau Brosius-Gersdorf ist ein wichtiges Signal dafür, dass die Menschenwürde in unserer Gesellschaft keine Verhandlungsmasse ist. Er zeigt auch, dass engagierter Protest wirken kann – und dass dieser zentrale Grundwert unserer Verfassung mit allen Konsequenzen für das Recht auf Leben auch künftig geschützt werden kann

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).“

Fotonachweis: Frauke Brosius-Gersdorf: Screenshot von YouTube